life Schreiadler: FFH

Flora - Fauna - Habitat

Die sogenannte FFH-Richtlinie ist eigentlich die Richtlinie 92/43/EWG und eine Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union. Unter Flora (Pflanzen), Fauna (Tiere) Habitat (Lebensraum) kann man sich jedoch sofort vorstellen, worum es sich handelt.

231 Lebensraumtypen (Anhang I, FFH-Richtlinie) und mehr als 1.000 Tier- und Pflanzenarten (Anhang II, IV, V) sind insgesamt in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgelistet. In den FFH-Gebieten gibt es besonders strenge Schutzvorschriften bei Eingriffen in die Landschaft. In regelmäßigen Abschnitten sind die EU-Mitgliedsländer zur Berichterstattung über den Zustand der FFH-Gebiete verpflichtet.

Zu den FFH-Lebensraumtypen gehören z.B. Waldmeister-Buchenwälder, Moorseen oder kalkreiche Niedermoore. FFH-Arten sind z.B. Biber, Fischotter, Rotbauchunke und Laubfrosch, Großer Feuerfalter oder das Sichelmoos. Viele der aufgelisteten Arten sind sogenannte Schirmarten. Sie stehen stellvertretend für eine ganze Artengemeinschaft. Schützt man diese Arten und ihren Lebensraum, so rettet man gleichzeitig auch viele andere sehr selten gewordene Tier- und Pflanzenarten. 

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